Wir entwickeln Produkte mit möglichst geringer Stromaufnahme und maximalem Wirkungsgrad. Auch verwenden wir konsequent recycelbare Einstoff-Verpackungen. So wird beispielsweise durch die Rückführung von Verpackungen CO2 eingespart.
Die AXING AG befragt und überwacht ihre Lieferanten sowie die in ihren Produkten verwendeten Erzeugnisse hinsichtlich des Vorhandenseins besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung. Aufgrund dieser Maßnahmen bestätigt AXING AG, dass – mit Ausnahme von Blei – keiner der auf der ECHA-Kandidatenliste (https://chem.echa.europa.eu/obligation-lists/candidateList) geführten Stoffe mit mehr als 0,1 Massenprozent in den Teilerzeugnissen ihrer Produkte enthalten ist.
Diese Ausnahme betrifft AXING-Fertigprodukte, bei denen der F-Stecker/F-Verbinder als separates Bauteil ausgeführt ist – etwa angelötet (z. B. auf einer Platine) oder auf ein Koaxialkabel gecrimpt. In diesen Fällen wird eine Steckvorrichtung für Koaxialkabel aus einer Kupferlegierung („Messing“) eingesetzt, die als Legierungselement Blei enthält. Ein solcher F-Stecker ist konstruktiv ein eigenständiges Teilerzeugnis.
Bei Fertigprodukten, bei denen der F-Stecker konstruktiv integraler Bestandteil des Gehäuses ist (also nicht als separates Bauteil verbaut, sondern Teil des Gehäuses selbst), kommt kein Blei zum Einsatz – diese Produkte sind von der vorliegenden Information nicht betroffen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil C-106/14 vom 10.09.2015, „einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“) bleibt jeder Steckverbinder auch nach dem Verbau ein eigenständiges Erzeugnis. Der Bleigehalt wird für die REACH-Bewertung daher ausschließlich auf den homogenen Werkstoff des F-Steckers bezogen – nicht auf das Gesamtgewicht des Endprodukts oder des Gehäuses.
Da der Bleigehalt in diesen F-Steckern die Meldeschwelle von 0,1 Massenprozent übersteigt, besteht gemäß Art. 33 REACH-Verordnung eine Informationspflicht gegenüber Kunden. AXING AG informiert Sie hiermit über diesen Sachverhalt.
Sichere Verwendung: Der Bleigehalt in den betroffenen Kupferlegierungen liegt über 0,05 % (w/w). Das Blei wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht freigesetzt. Die betroffenen Steckverbinder-Teile sind unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nicht dazu bestimmt und nicht geeignet, von Kindern in den Mund genommen zu werden.
Alle von RoHS betroffenen AXING-Produkte sind konform zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, geändert durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863. Die Konformität zur RoHS-Richtlinie ist Bestandteil der jeweiligen EU-Konformitätserklärung und Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung auf AXING-Produkten – sie ist bei AXING-Produkten stets gegeben.
Der Einsatz von bleihaltigem Automatenmessing bei den oben genannten F-Steckern hat einen technischen Hintergrund: Blei verbessert die Zerspanbarkeit der Kupferlegierung erheblich. Nur so lassen sich die für F-Stecker erforderlichen engen mechanischen Toleranzen, glatten Oberflächen und hohen Fertigungsgeschwindigkeiten wirtschaftlich erreichen – Eigenschaften, die für eine zuverlässige HF-Übertragung und langlebige Steckverbindung wichtig sind.
Bleifreie Kupferlegierungen existieren, verhalten sich bei der Zerspanung jedoch anders (höherer Werkzeugverschleiß, abweichende Prozessparameter) und erfordern eine technische Neubewertung und Qualifizierung je Bauteil. Die AXING AG setzt bleifreie Legierungen ein, wo dies technisch und wirtschaftlich bereits darstellbar ist, und verfolgt eine schrittweise Umstellung.
Der europäische Gesetzgeber trägt diesem technischen Sachverhalt selbst Rechnung: Ausnahme 6(c) in Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU gestattet die Verwendung von Blei als Legierungselement in Kupfer mit einem Massenanteil von bis zu 4%. Diese Ausnahme ist aktuell bis zum 30.06.2027 befristet; über eine weitere Verlängerung entscheidet die EU-Kommission fristgerecht.
Diese Kundeninformation wird bei Aktualisierung der SVHC-Kandidatenliste oder Änderung der RoHS-Ausnahmeregelungen entsprechend angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter www.axing.com. Für produktspezifische Rückfragen wenden Sie sich bitte an umwelt@axing.com.
Die AXING AG geht davon aus, dass die vorstehenden Informationen korrekt sind. Sie beruhen auf Daten, die im Rahmen des laufenden Sorgfaltspflichtverfahrens bezüglich der Waren und Materialien von Drittanbietern gewonnen wurden. AXING stellt diese Informationen „wie besehen“ zur Verfügung, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, und behält sich das Recht vor, diese Mitteilung bei Bedarf zu aktualisieren.